Reisebedingungen der OÖ Touristik GmbH

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bitte beachten Sie, dass sämtliche mit uns abgeschlossenen Verträge

unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen.Bestandteil

und Inhalt unserer AGB sind sowohl

(1) die vom Fachverband der

Reisebüros im Einvernehmen mit dem Reisebüro-Ausschuss des

Konsumentenpolitischen Beirates empfohlenen Allgemeinen Reisebedingungen

(ARB 1992) in der Fassung der Anpassung an die Novelle zum

Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das

Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001 als auch
(2) die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der OÖ Touristik GmbH.

Die

ARB 1992 sowie die Ergänzenden Bedingungen der OÖ Touristik GmbH stehen

für Sie ausführlich und übersichtlich auf unserer Homepage

www.radurlaub.com bei den buchbaren Angeboten zur Einsichtnahme zur

Verfügung.


B. Ergänzende Bedingungen der OÖ Touristik GmbH:

1. OÖ Touristik GmbH als Reisevermittler und/oder Reiseveranstalter
1.1. OÖ Touristik GmbH ist bei den folgenden Touren Reisevermittler:
Radurlaube

an der Deutschen Donau (Donauursprung-Passau), Ungarischen Donau

(Wien-Budapest), am Innradweg (Oberer Inn, Schweiz), an den Kärntner

Seen, am Drau-, Tauern-, Mur-, Moselradweg, am Bodensee, im Altmühltal,

an den Münchener Seen, am Rhein-, Main, Weser-, Lahn-, Elberadweg, an

der Ost- und Nordsee, in Südtirol und im Elsass. Weiters alle

Rad&Schiff- sowie Mountainbike&Schiff-Angebote mit Hotelschiff

und die Innsbruck-Rundtour (Mountainbike).

1.2. Bei allen anderen Touren ist OÖ Touristik GmbH Reiseveranstalter.
OÖ Touristik GmbH
Freistädter Straße 119
A-4041 Linz/Donau
Tel.: +43 (0)732/72 77 – 200
Firmenbuchnummer 88092y
Eintragungsnummer im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Angelegenheiten: 1998/0129

1.3. Bei

Rad- und Schiffreisen erhalten Sie die entsprechenden Stornobedingungen

zu Ihrer Rad- und Schiffreise mit der Buchungsbestätigung.
1.4. Die

gegenständlichen Ergänzenden Bedingungen gelten, sofern nicht

ausdrücklich Gegenteiliges vermerkt ist, für die Tätigkeit der

OÖTouristik GmbH sowohl als Reiseveranstalter als auch als

Reisevermittler.


2. Zahlung
Wenn die Einzahlung auf unser

österreichisches Konto erfolgt, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen,

dass die österreichischen Bankspesen zu unseren Lasten und die

(ausländischen) Bankspesen im Land des Kunden zu seinen Lasten gehen.

 
3. Rücktritt durch den Kunden • Preiserhöhung
3.1. Vor

Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag schriftlich

zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantrittes der Reise

(„No Show“) sind wir berechtigt,
folgende Rücktrittsgebühren zu verrechnen (Prozentangaben jeweils bezogen auf den jeweiligen Reisepreis):
- bis zum 28. Tag vor Reisebeginn: 20 %
- ab 27. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 30 %
- ab 13. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 50 %
- ab 7. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 70 %
- ab 3.Tag und „No Show“: 90 %.

3.2. Rad- und Schiffstour an der Donau / Theodor Körner:
Wir

behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise im Fall

einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben bis zwanzig Tage vor

Reiseantritt zu ändern. Bei Preiserhöhung um mehrals 5 % ist der Kunde

berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten. Dieses

Rücktrittsrecht muss innerhalb von 72 Stunden nach Zugang der Erklärung

über die Preiserhöhung gegenüber der OÖ Touristik GmbH geltend gemacht

werden. - Zur Klarstellung: Diese Regelung gilt als Spezialbestimmung

zusätzlich zu
Teil B Punkt 8.1. der ARB 1992.


4. Umbuchung
Bei Umbuchungen durch den Kunden (Änderung

des Reisedatums, der Tour, der Dauer, Übertragung aufgrund Wechsels in

der Person des Reiseteilnehmers, etc.) bis 28 Tage vor Reiseantritt, die

nicht in unserer Sphäre liegt, verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr

von € 50,00 pro Buchung. Danach gelten die Stornobedingungen lt.
Absatz

3.1. Eine solche Umbuchung kann nur nach Maßgabe der Möglichkeiten im

Einzelfall erfolgen; der Kunde hat hierauf keinen Anspruch.


5. Haftung
5.1. Für die von uns angebotenen Fremdleistungen haften wir nur als Vermittler im Umfang des Teiles A der ARB 1992.

5.2. Für

sämtliche Schäden - mit Ausnahme von Schäden an der Person - haften wir

als Reiseveranstalter nur für den Fall, dass wir oder eine Person, für

die wir einzustehen
haben, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

5.3. Wir

übernehmen keine wie immer geartete Aufsicht (Obsorge) über

Minderjährige oder sonst nicht voll geschäftsfähige Personen.

Minderjährige und sonstige nicht selbst vollgeschäftsfähige Personen

dürfen an der Reise nur in Begleitung einer verantwortlichen

Aufsichtsperson teilnehmen. In jedem Fall ist bei Minderjährigen bei der

Buchung eine Aufsichtsperson sowie eine erziehungsberechtigte Person

anzugeben, widrigenfalls die Buchung nicht erfolgen kann.

5.4. Sollten

Schäden durch Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks (ein Stück

pro Person, maximal 20 kg) auftreten, so haften wir nur, wenn diese

durch uns verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei uns

schriftlich gemeldet werden; jedoch auch dann bis maximal € 500,00 pro

Gepäckstück/Person. Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird

empfohlen.


6. Reiseunterlagen: Mitwirkungspflicht des Kunden
Sofern

der Kunde seine für die Reise erforderlichen Reiseunterlagen nicht

rechtzeitig vor dem vereinbarten Reiseantritt erhält, hat er die

Oberösterreich Touristik GmbH
unverzüglich zu benachrichtigen, widrigenfalls er alle hieraus resultierenden Folgen zu tragen hat.


7. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.


8. Ergänzenden Bedingungen • Abweichungen von den ARB 1992
8.1. Die Ergänzenden Bedingungen der OÖ Touristik GmbH gelten zusätzlich zu den ARB 1992

8.2. Bitte

beachten Sie, dass unsere Ergänzenden Bedingungen wie folgt teilweise

von den ARB 1992 abweichen und wir die entsprechenden nachfolgend

genannten,
fett hervorgehobenen Bestimmungen der ARB 1992 in diesem Umfang nicht anerkennen:

ARB 1992

Ergänzende Bedingungen der
OÖ Touristik GmbH

Teil A, Punkt 2.1.Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften:

Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist.

Das Reisebüro hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können.Im übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt das Reisebüro gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums.

Änderung OÖ Touristik GmbH: Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.

Punkt 7.:

Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

Teil B, Punkt 7.1., Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise:

a) Rücktritt ohne Stornogebühr

Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne daß der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten:

Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden.

In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung.

Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben.

Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

b) Anspruch auf Ersatzleistung
Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.

Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen.

c) Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.

Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden.

Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:

1. Sonderflüge (Charter), Gruppen-IT (Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr), Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten)

bis 30. Tag vor Reiseantritt.................................. 10%
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt.......................
25%
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt....................... 50%
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt........................... 65%
ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt....... 85%
des Reisepreises.

2. Einzel-IT (individuelle Pauschalreisen im Linienverkehr), Bahngesellschaftsreisen (ausgenommen Sonderzüge)


bis 30. Tag vor Reiseantritt............................... 10%
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt......................15%
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt......................20%
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt..........................30%
ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt....45%
des Reisepreises.

Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm anzuführen.


Rücktrittserklärung

Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten:

Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies
- mittels eingeschriebenen Briefes oder
- persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung
zu tun.

d) No-show

No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er bei Reisearten laut lit. c 1. (Sonderflüge, usw.) 85 Prozent, bei den Reisearten laut lit. c 2. (Einzel-IT, usw.) 45 Prozent des Reisepreises zu bezahlen.

Im Falle der Unangemessenheit der obgenannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall gemäßigt werden.

Punkt 3.1.:

Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantrittes der Reise („No Show“) sind wir berechtigt, folgende Rücktrittsgebühren zu verrechnen (Prozentangaben jeweils bezogen auf den jeweiligen Reisepreis):

- bis zum 28. Tag vor Reisebeginn: 20 %

- ab 27. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 30 %

- ab 13. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 50 %

- ab 7. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 70 %

- ab 3. Tag und No Show: 90 %.

Teil B, Punkt 5.2. Schadenersatz:

Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er - ausgenommen in Fällen eines Personenschadens - nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen.

Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen.

Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.

Punkt 5.2.:

Für sämtliche Schäden - mit Ausnahme von Schäden an der Person - haften wir als Reiseveranstalter nur für den Fall, dass wir oder eine Person, für die wir einzustehen haben, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Punkt 5.4.:

Sollten Schäden durch Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks (ein Stück pro Person, maximal 20 kg) auftreten, so haften wir nur, wenn diese durch uns verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei uns schriftlich gemeldet werden; jedoch auch dann bis maximal € 500,00 pro Gepäckstück/Person. Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird empfohlen.

 

Die in obiger Übersicht nicht ausdrücklich angeführten Bestimmungen der ARB 1992 erkennen wir an.


9. Kundengeldabsicherung und Sicherung der Reisepreise

Der

Veranstalter OÖ Touristik GmbH, Freistädter Str. 119, 4041 Linz ist

unter der Nummer 1998/0129 im Veranstalterverzeichnis des

Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend eingetragen.
Die

Kundengeld-Absicherung erfolgt auf Basis der

Reisebürosicherungsverordnung (RSV) in der StF BGBI. II 316/99 inklusive

der Novellen aus 2001, 2003 und 2006, gemäß EU-Richtlinie 90/314/EWG.

Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei

Pauschalreisen des Veranstalters OÖ Touristik GmbH unter folgenden

Voraussetzungen abgesichert:

Die Anzahlung erfolgt frühestens elf

Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt maximal 10% des

Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor

Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den

Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen

bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht

abgesichert. Für den Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters OÖ

Touristik GmbH sind im Rahmen der oben genannten Fristen entrichtete

Zahlungen für Reiseleistungen, die nicht mehr erbracht werden, und

notwendige Aufwendungen für die Rückreise durch eine Bankgarantie des

Garanten Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Raiffeisenplatz 1a,

4020 Linz in einem Gesamtvolumen von Euro  445.020,23 abgesichert

(Garantie vom 14.3.2001). Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei

sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer

Insolvenz beim  bwickler Europäische Reiseversicherungs AG,

Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien, Tel.: +43/1/317 25 00 73930, Fax:

+43/1/319 9367, E- Mail: info@europaeische.at, www.europaeische.at, Notruf 24 Stunden täglich: +43/1/5044400 vorzunehmen.

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